in MOTORRAD & TECHNIK
15.12.2006 18:03
von
hugo (gelöscht)
Hat jemand von euch Erfahrung mit seitlichen Kennzeichen. Bin am überlegen da es schön aussieht. Natürlich ist ein Faktor dagegen evtl. Preis. Gruß Karl
in MOTORRAD & TECHNIK
15.12.2006 23:44
von
zeronas (gelöscht)
hiho
der bericht in der BN ist sehr gut ...... aber leider ist das von tüv zu tüv unterschiedlich. genau wie endtöpfe. die einen sagen ist ok .... aber andere sagen sagen das bike bleibt hier :((
in MOTORRAD & TECHNIK
23.04.2007 11:51
von
Michel (gelöscht)
moin Karl,
seitliches Kennzeichen sieht immer gut aus. Der TuV akzeptiert es, aber die Gruenen Kuehe nicht immer. Habe in einer Biker Zeitung etwas darueber gefunden. Werde es mal scannen und dir zuschicken.
..sieht nicht schlecht aus...ist aber von grün/weiß zu grün/weiß unterschiedlich...eigentlich wie alle Umbauten die nicht so ganz im Durchschnitt liegen..der Bericht in der neuen BN ist wirklich gut...Gruß Äppler
in MOTORRAD & TECHNIK
01.08.2007 09:24
von
scorpionpower
• Core Claner | 1.673 Beiträge
hatte es an meinem chopper auch - nagut baujahr 56 - aber machbar ist es - das rücklicht muss mittig über dem reifen sein. das kennzeichen muss im winkel von 30 grad von jeder seite sichtbar und beleuchtet sein.
in MOTORRAD & TECHNIK
01.08.2007 09:33
von
HOTDOG (gelöscht)
Zitat von Triumphator .......... schränkt das sehr die Schräglage ein.........
da liegst Du falsch,thorsten ! Sofern die Schräglagenfreiheit eingeschränkt wäre , würde diese Konstruktion nie ne Zulassung bekommen ! Und als erstes setzt der Auspuff auf , dann die Raste ......... Mir ist niemand bekannt ,der ein angeschliffenes Nummernschild hätte ........ gruss PETER
in MOTORRAD & TECHNIK
01.08.2007 09:42
von
Triumphator
• | 5.050 Beiträge
Doch Peter, wenn der Auspuff wie bei vielen H-D nur rechts ist, dann kann auch das Nr Schild aufsetzen. Habe selbst schon ein seitliches Schild gesehen, dass verbogen war. Leider hatte ich damals kein Foto dabei.
Aber irgendwo in einer Zeitschrift hatte ich mal ein System gesehen, bei dem sich das Schild nach oben bewegte, je nach Schräglagenwinkel des Bikes. War, glaube ich eine Eigenkonstruktion von einem Customizer.
in MOTORRAD & TECHNIK
07.02.2008 18:27
von
HOTDOG (gelöscht)
hab mal gegoogelt wegen der VO's : Seitliches Kennzeichen -
Das EG-Recht verlangt ein Anbringen des Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeugs, so dass es sich zwischen zwei Längsebenen befindet, die durch die äusseren Punkte der Breite über alles verlaufen. Ein seitliches Anbringen des Kennzeichens ist unter Einhaltung folgender Richtlinien möglich.
93/92/EWG "Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtung" 93/94/EWG "Anbringungsstelle des Kennzeichens am Krad" 97/24/EG Kapitel 3 "Bauteile und Merkmale vorst. Aussenkanten"
93/92/EWG Die Schluss / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen mittig angebracht werden. Die Kennzeichenleuchte muss so angebracht werden, dass die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist.
93/94/EWG Im Einzelnen sind folgende Voraussetzungen bei am Fahrzeug einzuhalten: Abmessung der Anbringungsstelle Breite x Höhe mindestens - bei Kleinkrad: 100 mm x 175 mm oder 145 mm x 125 mm - bei Krad: 280 mm x 210 mm Neigung des Kennzeichens Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs: Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein. Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein. Abstand zum Boden: - die obere Kante darf max. 1500 mm hoch sein. - Die untere Kante muss mindest. 200 mm hoch sein, bzw. bei einem Radradius unter 200 mm muss die untere Kante min. auf Höhe der Radmitte sein. Geometrische Sichtbarkeit Unter folgenden Raumwinkeln muss die Anbringungsstelle des Kennzeichens vollständig sichtbar sein. - nach oben 30° - nach unten 5° - seitlich 30°
97/24/EG Kapitel 3 Vorstehende Aussenkanten Wortlaut der allgemeinen Vorschriften (3.1) der 97/24/EG Kapitel 3 Die Aussenflächen aller Fahrzeuge dürfen keine nach aussen gerichteten Spitzen oder scharfe oder vorstehenden Teile aufweisen, deren Form, Abmessungen, Richtung oder Gestaltfestigkeit das Verletzungsrisiko oder die Schwere der Körperverletzung von Personen vergrössern könnten, die im Falle eines Unfalls von dem Fahrzeug erfasst oder gestreift werden. Dieser Sachverhalt wäre also durch geeignete Massnahmen, wie z. B. Abweisblech o.A. sicherzustellen, wobei des weiteren folgende Mindestradien einzuhalten sind. - Für Flächenförmige Teile Mindestradius der Ecken und Ränder: 3 mm - Für stiftförmige Teile: bei einem Durchmesser < 20 mm Länge kleiner oder gleich der Hälfte des Durchmessers; bei einem Durchmesser > 20 mm Kantenradius min. 2 mm Die Anforderung an die Aussenradien gelten als erfüllt, wenn die Kanten aus Gummi oder weichem Kunstoff hergestellt oder mit überzogen sind.
Ausserdem ist zu beachten / zu fordern: - Nachweis über ausreichende Festigkeit für die Halterung (Dauerfestigkeit) - Keine Einschränkung des Schräglagenwinkels (d. h. bei maximaler Schräglege beim Fahrbetrieb berührt Kennzeichen nicht die Fahrbahn). - Kennzeichenleuchte auf Kennzeichen abgestimmt (d. h. für 280 mm x 210 mm ist eine Leuchte mit entspr. Bauartgenehmigung erforderlich). - Radabdeckung - Bei Fahrzeugen, bei denen die seitliche Anbringung des Kennzeichens destabilisierenden Einfluss auf das Fahrzeug hat, ist dieses zu überprüfen.
Hinweis: Wird nachträglich ein schmalerer Austauschlenker angebaut, ist zu beurteilen, ob das Anbringen des Kennzeichens dann noch vorschriftskonform ist ! Auch bei anderen nachträglichen Umbauten, muss darauf geachtet werden, dass die Vorschrift des Kennzeichens weiterhin eingehalten wird!
Bei der Dokumentation unter Ziff. 33 in den Fahrzeugpapieren sollten alle vorgenommenen Umbaumassnahmen komplett beschrieben werden und mit Verweise auf das Anbringen des Kennzeichens nach § 93 / 94 / EWG vermerkt werden.
in MOTORRAD & TECHNIK
10.02.2008 09:11
von
blackwitch70
Hallo Throsten,
das seitliche kennzeichen schränkt die Schräglage nicht ein, ich habe an meiner Speedmaster einen seitlichen Kennzeichenhalter, und glaube mir der Auspuff setzt vorher auf
in MOTORRAD & TECHNIK
10.02.2008 18:33
von
Triumphator
• | 5.050 Beiträge
Hi Blackwitch,
wo kommst du denn auf einmal hergezaubert?? Eine Vorstellung wäre nicht schlecht....
Das bei der Speedmaster der Puff als erstes aufsetzt mag ja sein. Aber nicht unbedingt bei Mopeds, die die Töpfe rechts haben. Und es gibt Leute, die lassen es auch mit einem Chopper krachen....frag mal deFrankethaler....
in MOTORRAD & TECHNIK
11.02.2008 11:54
von
Triumphator
• | 5.050 Beiträge
Peter und ich, hatten auf der Messe in Sinsheim dieses seitliche Kennzeichen entdeckt, an dem zwischen Schild und Reifen gerade mal 5mm Platz war. Ist schon erstaunlich, was der TÜV so zulässt.
in MOTORRAD & TECHNIK
13.02.2008 10:41
von
Triumphator
• | 5.050 Beiträge
In der BikersNews 1/08 auf Seite 24, ist ein Bericht über ein Bike mit seitlichem Kennzeichen. Das Kennzeichen ist sogar nach hinten weg zu klappen! Logischerweise ist das nicht ganz legal, aber eine klasse Idee.