Hier eine info über die E- Zeichen mit Zahl ....
fragt Euren Händler - ob der durchblickt bei diesen Zahlen .....
1.Regel – STVZO Anbaurichtlinien müssen in jedem Fall eingehalten werden
2.Regel – Die richtige Kennzeichnung beachten
Bisher ganz einfach, jedoch bei Regel 2 lauert der Anschiss. Die Bezeichnung „E“
sagt nur was über das Land aus, in dem die Abnahme der Prüfung getätigt wurde.
Mehr nicht !!!!!
Wichtig ist die Bezeichnung des Verwendungszwecks
und das weiß kaum ein Anbieter, oder will es nicht wissen.
Prüfzeichen des Vertragspartners ( Landeskennzeichnung)
E 1 = Deutschland
E 2 = Frankreich
E 3 = Italien
E 4 = Niederlande
E5 = Schweden
E 6 = Belgien
E 7 = Ungarn
E 8 = Tschechische Rep.
E 9 = Spanien
E11= Großbritannien
E12= Österreich
E13= Luxemburg
E14= Schweiz
E43= Japan
E45= Australien
E47= Südafrika
E48= Neuseeland
Und der wichtige richtige Verwendungszweck
A: Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern- und Abblendlicht
C/R: Fern- oder Abblendlicht
HR: Halogen-Fernlicht
HC: Halogen-Abblendlicht
HCR: Halogen- Fern- und Abblendlicht
HC/R: Halogen- Fern- oder Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R Bi-Xenon Abblend- und Fernlicht (nicht zusammen einschaltbar)
Heck:
A: Begrenzungsleuchte
AR: Rückfahrscheinwerfer
F: Nebelschlussleuchte
IA: Rückstrahler
R: Schlussleuchte
S1 Bremsleuchte
Blinker:
50R -> als FRA für Bikes zugelassen (FRA = Fahrtrichtungsanzeiger)
11 -> als vorderer FRA
12 -> als hinterer FRA
und der Vollständigkeit halber:
1,1a,1b FRA vorn (PKW usw.)
2a FRA hinten (PKW usw.)
5 FRA seitlich
RD Schlußleuchte
S Bremsleuchte
IA, IIIA Rückstrahler
AR Rückfahrscheinwerfer
F Nebelschlußleuchte
HCR Abblend- und Fernlicht komb.
B Nebelscheinwerfer
Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen" - mit dem Zusatz "12" - bedeutet das:
"Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen"
irgendwo im Netz geklaut,gefunden ....