in MOTORRAD & TECHNIK
09.08.2010 19:19
von
Triumphator
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Vielleicht hätte hier so mancher Fahrer der Speedmaster gerne die Serienbeleuchtung im Drehzahlmesser gegen eine LED-Beleuchtung getauscht. Ist ganz simpel und kann auch ein Laie. Bei ATU oder Conrad die T5 LEDs in gewünschter Farbe besorgen.
Als erstes das Dashboard auf dem Tank abschrauben.
Anschliessend auf der Rückseite den Gummisockel der Birne herausziehen.
Danach die Serienbirne gegen die T5 LED Leuchte tauschen (hier das orig.), sollte sie nicht leuchten, einfach um 180 Grad drehen.
Und so sieht es aus, wenn sie leuchtet.
Wenn alles passt, wieder schön zusammenbauen und sich an dem hellen Blau erfreuen.
Das Ganze geht (in meinem Fall) auch mit dem Zubehörtacho.
Ach ja, das ist natürlich nur als Demo gedacht, da diese LEDs laut StVZo nicht erlaubt sind. Einbau auf eigene Gefahr.
in MOTORRAD & TECHNIK
29.08.2010 17:41
von
Kaleu (gelöscht)
Moin, so m.E. nicht ganz richtig. In § 22a der StVZO sind die Bauteile aufgeführt, die einer Bauartgenehmigung bedürfen. Von Instrumenteneinheiten bzw. deren Beleuchtung ist da keine Rede. Anders sieht es mit Lichtern aus, die ihre Wirkung nach aussen erzielen wie bspw. Blinker oder Nebelscheinwerfer. Die gibt es ja in LED auch zu kaufen und müssen eine entsprechende Zulassung haben wenn du sie anbaust. Ich denke eher ein Polizist wird sich an der hübschen Tachobeleuchtung erfreuen
in MOTORRAD & TECHNIK
05.09.2010 08:51
von
Triumphator
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Zitat von KaleuMoin, so m.E. nicht ganz richtig. In § 22a der StVZO sind die Bauteile aufgeführt, die einer Bauartgenehmigung bedürfen. Von Instrumenteneinheiten bzw. deren Beleuchtung ist da keine Rede. Anders sieht es mit Lichtern aus, die ihre Wirkung nach aussen erzielen wie bspw. Blinker oder Nebelscheinwerfer. Die gibt es ja in LED auch zu kaufen und müssen eine entsprechende Zulassung haben wenn du sie anbaust. Ich denke eher ein Polizist wird sich an der hübschen Tachobeleuchtung erfreuen