in THUNDERBIRD
07.05.2012 00:08
von
digger (gelöscht)
Moin Moin Zusammen,
kaum habe ich meine Storm, schon muss ich dieses wirklich gelungene Motorrad wieder umbauen.... Nachdem mir AK71 wirklich sehr mit den Anbautipps zu dem Rizoma Universalkennzeichenhalter weitergeholfen hat, nun meine Frage zum Rücklicht. Gibt es Eurer Erfahrung nach ein Rücklicht, quasi wie das Original, nur anstatt mit dem roten Glas mit einem geschwärzten Glas? Das wurde sicherlich in Verbingung zum Rizoma und den weißen Blinkergläsern gut aussehen.
in THUNDERBIRD
07.05.2012 11:31
von
Naughtytune (gelöscht)
Würde mit Sicherheit behaupten wollen gibt es noch nicht fertig, bzw. mit Eg-Genehmigung. Bleibt vorerst (und bestimmt wenn überhaupt noch ´ne ganze Weile) nur der Griff zur
.
Manch ein Spezi trägt sowas sogar ein - aber nun, Sachverhalt wird ja sicher bekannt sein.
in THUNDERBIRD
07.05.2012 21:19
von
digger (gelöscht)
Hallo Zusammen, vielen Dank für den Tip mit der Spraydose.....
Erik, die Informationen zur Installation der Rizomahalterung habe ich von AK47. Bisher habe ich noch nichts angebaut. AK47 hat zwei neue Löcher in die Blechplatte unterhalb des Rücklichts gebohrt - soweit ich es verstanden habe. Ich werde versuchen die beiden bereits vorhandenen Gewindebohrungen für die Kunststoffabdeckung der Kabel zu nutzen. Das bedeutet allerdings, einen Adapter ( Alu-Flach) an den Rizoma zu schrauben- Rizoma an der Aufnahme zur Montage an den Kotflügel irgendwas zwischen 60 und 71 mm ( lt. Rizoma-Zeichnung.....), daran dann das Flacheisen schrauben und mit Lochabstand (geschätzt 140mm) Bohnrungen in das Flacheisen setzen. Dann mittels Rohrabschnitt oder Unterlegscheiben die ganze Sache auf Distanz bringen und mit an die vorhandenen Bohrungen für die Kunststoffabdeckung (Kabel) montieren. Wenn es geht, den Rizoma zusätzlich an der Halterung für die Original-Nummernschildbeleuchtung anschrauben- Evt ist eine Bohrung in der Grundplatte erforderlich.
Fazit- Keine neuen Bohrungen im Kotflügel, alles fest und sicher.
Hört sich schwierig an- ist es auch nein, im Ernst glaube ich nicht, das geht schon. Da ich den Rizoma noch nicht habe, natürlich alles noch graue Theorie.
Zurück zu Deiner Frage Platz für das Original-Rücklicht ist vorhanden.
Beste Grüße
digger
zuletzt bearbeitet 07.05.2012 21:21 |
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in THUNDERBIRD
08.05.2012 06:48
von
scheri54 (gelöscht)
@ digger
Danke für die ausführliche Erläuterung
Ich denke, dass Du schon weißt, dass das Besprühen von Beleuchtungseinrichtungen an einem Kfz. verboten ist.
Sollte das der Polizei oder dem TÜV nicht gefallen (Erlöschen der Betriebserlaubnis), wirst Du dann die gesamte Rücklichteinheit neu kaufen dürfen, denn den Lack bekommst Du meines Wissens nach nicht wieder schadensfrei runter.
in THUNDERBIRD
08.05.2012 11:42
von
Naughtytune (gelöscht)
@ Erik... meinst Du mich bezüglich des Kenntnisstands? Dachte mich dazu nicht weiter äussern zu müssen - aber kann ja gerne mal.
Also, das "Besprühen" bzw. abdunkeln von Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen ist erst mal nicht verboten. Diese dann an selbigen im öffentlichen Strassenverkehr in Betrieb zu nehmen schon . Dann gibt es allerdings eben ein paar - ich sag´s noch mal - "Spezi´s", die sowas tatsächlich eintragen. Kann helfen, muss aber nicht, da eine echte Betriebserlaubnis natürlich nur nach einem lichttechnischen Gutachten erfolgen kann. Da dies ja für den Einzelfall mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, macht das natürlich kein Mensch, imho ist ein "Lasieren" von Leuchten eigentlich nichts für den öffentlichen Strassenverkehr.
Nun oute ich mich mal und sage ich hab´s trotzdem schon gemacht und es überlebt (auch keine sonstigen Verluste), bin aber geschmacklich drüber weg. Wenn man es nicht übertreibt (tiefschwarz) und das ordentlich ausschaut... ich für meinen Teil schmeiss keinen Stein .
Gruß, Pat
zuletzt bearbeitet 08.05.2012 11:44 |
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in THUNDERBIRD
08.05.2012 11:55
von
scheri54 (gelöscht)
@Pat
.......dann hätte ich Dich direkt angeschrieben.
Ich denke, dass es schon klar ist, dass Du besprühen kannst, wie und was Du willst.
Änderst Du aber derart die Beleuchtungseinrichtungen an einem Kfz. und bringst das Fahrzueg in den öffentlichen Straßenverkehr, musst Du damit rechnen, dass das ins Auge geht.
Wissen muss das natürlich jeder selbst, ob er das Risiko eingehen will erwischt und aus dem Verkehr genommen zu werden.
in THUNDERBIRD
08.05.2012 20:21
von
digger (gelöscht)
@ Eric, @ Pat,
schönen Dank für Eure ausführlichen Informationen. Ich hatte gehofft, dass das Rücklicht irgendwo mit E-Nummer und geschwärzten Glas erhältlich ist. Wenn nicht dann nicht . Sprayen hatte ich nicht vor.
Eine Diskussion mit der "Rennleitung" fürchte ich nicht, auch nicht die dann bewusst in Kauf genommenen Konsequenzen für die Ordnungswidrigkeit. Allerdings würde ich nicht mit einer Beleuchtungseinrichtung fahren, die durch sebsterzeugtes Abdunkeln meine Sicherheit gefährden könnte .