Hallo Forum!
Anbei ein Auszug aus dem heute zugesandten ADAC Newsletter. Der Punkt mit dem Vorbeischlängeln gefällt mir!
Was Motorradfahrer in Belgien wissen sollten: Ab sofort gelten neue Bestimmungen für Fahrer und Beifahrer von Motorrädern (= motocyclettes; Krafträder mit einem Hubraum über 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h). Werden diese Neuerungen nicht befolgt, drohen Geldbußen.
Tragen von Schutzkleidung
Für Motorradfahrer und deren Beifahrer gehören nicht nur wie bisher Schutzhelme zur
vorgeschriebenen Ausrüstung. Sie müssen jetzt außerdem Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Zudem sind Stiefel oder Stiefelletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen. Weitergehende Bestimmungen zur Farbe oder Beschaffenheit der Kleidung enthalten die belgischen Vorschriften nicht. Verstöße werden mit Geldbußen ab 50 Euro geahndet.
Parken auf Gehsteigen
Motorräder dürfen innerorts auf Gehsteigen geparkt werden. Voraussetzung ist aber,
dass Fußgänger nicht behindert werden und für diese noch ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen verbleibt. Kleinkrafträder dürfen generell auf Gehsteigen abgestellt werden, wenn Fußgänger dadurch nicht behindert werden.
Mitnahme von Kindern auf Motorrädern
Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren dürfen nur noch auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 ccm als Beifahrer mitgenommen werden und dann nur in einem hierfür geeigneten Kindersitz. Die Mitnahme von Kindern unter 3 Jahren auf Motorrädern ist generell verboten.
Vorbeischlängeln
Das Vorbeischlängeln mit Motorrädern an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen ist jetzt erlaubt. Hierbei darf jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und zu überholendem, langsam fahrenden Fahrzeug darf nicht mehr als 20 km/h betragen.
Befahren von Busspuren
Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen für Busse reservierte Fahrspuren befahren, sofern dies durch Zusatzschilder mit den entsprechenden Symbolen für diese Fahrzeuge gestattet ist.
Trikes auf Autobahnen
Das Verbot von Trikes mit einem Leergewicht unter400 kg auf Autobahnen wurde aufgehoben.
Motorräder mit Beiwagen und Anhänger
Motorräder mit Beiwagen dürfen einen Anhänger ziehen, sofern das Rad des Beiwagens mit einer Bremse ausgestattet ist.
Neues Verkehrszeichen: Durchfahrt für Quads verboten
Neu ist das runde Verbotsschild (roter Rand, weiße Fläche, Symbol für Quad).
Gruß, Arthur