Hallo Leute,
ich habe aus rein optischen Gründen einen Bugspoiler für meine Storm montiert und einiges hinsichtlich einer Einzelabnahme gem. §29 gelernt. Diese Erfahrung möchte ich gerne mit Euch teilen.
Es fing damit an, überhaupt einen passenden Bugspoiler zu finden - mit ABE gibt es da absolut nichts.
Nach intensiver Suche wurde ich schließlich fündig. Glücklicherweise war da gleich ein Materialgutachten dabei - das ist für eine Eintragung absolut wichtig.
Mit diesem "Rohling" bin ich zur DEKRA und wollte dabei auch wissen, mit welchen Kosten ich zu rechnen habe. So eine Eintragung wird nach Aufwand gerechnet - so 120-130 EUR werden es. Es war ein glücklicher Umstand, dass ich mit dem Rohling vor der Montage beim Prüf-Ingenieur war - das sollte sich später herausstellen.
Weil mir die angekündigten Kosten recht hoch erschienen, habe ich auch noch beim TÜV-Nord per e-mail vorgesprochen. Die Jungs sind ganz schräg drauf - der Preis war zwar ähnlich, die Bürokratie schien mir sehr umständlich.
Egal - erstmal ging es ans Werk: den Rohling ein wenig per Dremel nachbearbeitet, komplett mattschwarz lackiert. Anschließend mit Karosserie-Kleber an der Abdeckung des Kühlers montiert ... hat prima funktioniert.
Dann wollte ich die Einzelabnahme vornehmen lassen. Und jetzt würde es blöd:
Das Bauteil muss bei der Einzelabnahme eine eindeutige Hersteller-Kennung tragen (weil genau dazu das Materialgutachten passen muss). Die war auch auf dem Rohling sichtbar ... innen im Spoiler. Ich hatte aber alles schwarz lackiert und untrennbar montiert/verklebt, die Herstellerkennzeichnung war nicht mehr sichtbar.
Somit sah sich der TÜV-Nord nicht in der Lage, die Einzelabnahme vorzunehmen. Ich also wieder bei der DEKRA angeklopft. Glücklicherweise konnte sich der Ingenieur an meinen ersten Besuch und den dabei gesichteten Rohling erinnern. Dennoch musste ich vom Hersteller noch mindestens ein Foto eines solchen Spoilers/Rohlings mit sichtbarer Hersteller-Kennung besorgen. Das hat aber reibungslos funktioniert.
Gestern habe ich dann die Maschine beim DEKRA-Prüfer vorgeführt. Alles wurde fotografisch dokumentiert - keine Beanstandungen. Die schriftliche 4-seitige Bestätigung bekomme ich in den nächsten Tagen per Post.
Auch hier gibt es noch etwas wichtiges: so eine Einzelabnahme gilt 18 Monate ... es sei denn, sie wird noch beim Straßenverkehrsamt in den Kfz-Schein eingetragen. Es reicht auf Dauer nicht, das 4-seitige Dokument mitzuführen!
Meine Botschaft an Euch:
Wenn ihr irgendein Bauteil ohne ABE verbauen wollt - und gesetzestreue Staatsbürger seid, ist die Einzelabnahme §29 wichtig. Natürlich kann man auch das Risiko eingehen, nichts zu machen - das muss jeder selbst wissen.
Wenn ihr aber die Einzelabnahme anstrebt, geht auf jeden Fall vorher zu einem Prüfer und lasst euch beraten - insbesondere hinsichtlich eines Materialgutachten und der Herstellerkennung!