in THUNDERBIRD
23.12.2011 22:04
von
Heidelbär (gelöscht)
Hallo @ Carsten - leider kein Thema für Dich! Ich suche verchromte Doppelscheinwerfer für die TB. Was ist der bessere Weg: Die Storm-Scheinwerfer verchromen lassen (neue kaufen) oder gibt es auch welche von den anderen Modellen die passen?
DrStorm hat mich auf den Bazillus gesetzt, dass eine Triumph einen Doppelscheinwerfer haben muss - und das stimmt!!!! Aber eben in Chrom - muss wohl am Alter liegen?
in THUNDERBIRD
23.12.2011 22:22
von
Clubman (gelöscht)
Hallo , ich kann dir recht aktuell eine Antwort geben . Der Einbau der Doppelscheinwerfer liegt gerade 3 Stunden zurück . Zu deiner Frage : Ich habe den Halter von der Storm genommen und die verchromten Doppelscheinwerfer der Rocket , passt soweit alles ganz gut . Ich schaue mal ob ich das mit den Fotos hinbekomme.
Ich schliesse aber direkt mal eine Frage hinten an hat einer einen Tipp bezüglich Verkabelung ? Damit habe ich mich vorhin nicht mehr beschäftigt .
in THUNDERBIRD
24.12.2011 00:09
von
tbird1700 (gelöscht)
2 x Abblendlicht/ Fernlicht 55/60W mit den Hellen Osrams keine anderen Sicherungen gegenüber dem Originalscheinwerfer richtig gutes Licht allerdings ist der Halter Eigenkonstruktion
in THUNDERBIRD
24.12.2011 09:31
von
Heidelbär (gelöscht)
Stimmt, die Doppelscheinwerfer sind einfach besser.
Was sagt eigentlich der TÜV dazu? Muss das bei der TB1600 eingetragen werden? Gilt dass immer noch, dass nur ein Schenwerfer brennen darf oder gehen auch beide gleichzeitig?
in THUNDERBIRD
24.12.2011 13:18
von
sero59
• | 2.315 Beiträge
Hallo Jürgen,
fahre auch die Storm und weder in Teil 1 noch 2 der Fahrzeugpapiere ist zur Beleuchtung eine Eintragung zu finden. Sind bei mir auch ab Werk beide gleichzeitig an.
Frohes Fest der Sero
Gummierte Seite nach unten, lackierte Seite nach oben!
in THUNDERBIRD
24.12.2011 13:29
von
tbird1700 (gelöscht)
Danke Sero, meine Recherchen haben auch ergeben dass eigentlich nur die Höhe, von der Strasse aus, und der Abstand von einander relevant sind. Auch bei der TÜV- Abnahme meines Lenkers hat der TÜV- Beamte nur bemerkt dass die Scheinwerfer "anders sind" als die Originalen von Triumph.
in THUNDERBIRD
26.12.2011 10:24
von
Stormbringer (gelöscht)
moin Carsten,
aber denk dran, es ist wie beim Lotto - ohne Gewähr nicht das ich hinterher noch Schuld bin wenn mit deiner "Tarnbeleuchtung" was passiert ...gespannt bin ich trotzdem was das wird
in THUNDERBIRD
27.12.2011 09:21
von
Joe Byrne (gelöscht)
Zitat Was sagt eigentlich der TÜV dazu? Muss das bei der TB1600 eingetragen werden? Gilt dass immer noch, dass nur ein Schenwerfer brennen darf oder gehen auch beide gleichzeitig?
Gilt immer noch, ist gut Seit 1993 gilt die Richtlinie 93/92/EWG:
Anhang II 6. BESONDERE ANBAUVORSCHRIFTEN
6.1. Scheinwerfer für Fernlicht
6.1.1. Anzahl: einer oder zwei.
6.1.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.1.3. Anordnung:
6.1.3.1. In der Breite:
- Ein unabhängiger Scheinwerfer für Fernlicht darf über oder unter oder neben einer anderen vorderen Leuchte angebracht werden. Sind diese Leuchten übereinander angeordnet, so muß sich der Bezugspunkt des Scheinwerfers für Fernlicht in der Längsmittelebene des Fahrzeugs befinden; sind die genannten Leuchten nebeneinander angeordnet, so müssen ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angeordnet sein.
- Ein mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebauter Scheinwerfer für Fernlicht muß so angebracht sein, daß sich sein Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs befindet. Ist das Fahrzeug jedoch auch mit einem unabhängigen Scheinwerfer für Abblendlicht ausgerüstet, der neben dem Scheinwerfer für Fernlicht angebracht ist, so müssen ihre Bezugspunkte zur Längsmittelebene des Fahrzeugs symmetrisch sein.
- Zwei Scheinwerfer für Fernlicht, von denen einer oder alle beide mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, müssen so angebaut sein, daß ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.2. Scheinwerfer für Abblendlicht
6.2.1. Anzahl: einer oder zwei.
6.2.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.2.3. Anordnung
6.2.3.1. In der Breite:
- Ein unabhängiger Scheinwerfer für Abblendlicht darf über, unter oder neben einer anderen vorderen Leuchte angebracht sein. Sind diese Leuchten übereinander angeordnet, so muß der Bezugspunkt des Scheinwerfers für Abblendlicht in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen; befinden sich diese Leuchten nebeneinander, so müssen ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angeordnet sein.
- Ein mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebauter Scheinwerfer für Abblendlicht muß so angebracht sein, daß sich sein Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs befindet. Ist das Fahrzeug jedoch auch mit einem unabhängigen Scheinwerfer für Fernlicht ausgerüstet, der neben dem Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht ist, so müssen ihre Bezugspunkte zur Längsmittelebene des Fahrzeugs symmetrisch sein.
- Zwei Scheinwerfer für Abblendlicht, von denen einer oder alle beide mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, sind so anzubauen, daß ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
in THUNDERBIRD
27.12.2011 13:55
von
tbird1700 (gelöscht)
Zitat schade, der traum ist ausgeträumt !! den 5 3/4 zoll einsatz getönt gibt es nur ohne standlicht !!
Hallo Carsten, bei meinen Scheinwerfern ist die Standlichtbirne mit Fassung von hinten in eine Silkontülle eingesteckt. Also nach Tülle schauen und bohren.
in THUNDERBIRD
27.12.2011 15:29
von
ca0304 (gelöscht)
Zitat von Joe Byrne
Zitat Was sagt eigentlich der TÜV dazu? Muss das bei der TB1600 eingetragen werden? Gilt dass immer noch, dass nur ein Schenwerfer brennen darf oder gehen auch beide gleichzeitig?
Gilt immer noch, ist gut Seit 1993 gilt die Richtlinie 93/92/EWG:
Anhang II 6. BESONDERE ANBAUVORSCHRIFTEN
6.1. Scheinwerfer für Fernlicht
6.1.1. Anzahl: einer oder zwei.
6.1.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.1.3. Anordnung:
6.1.3.1. In der Breite:
- Ein unabhängiger Scheinwerfer für Fernlicht darf über oder unter oder neben einer anderen vorderen Leuchte angebracht werden. Sind diese Leuchten übereinander angeordnet, so muß sich der Bezugspunkt des Scheinwerfers für Fernlicht in der Längsmittelebene des Fahrzeugs befinden; sind die genannten Leuchten nebeneinander angeordnet, so müssen ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angeordnet sein.
- Ein mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebauter Scheinwerfer für Fernlicht muß so angebracht sein, daß sich sein Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs befindet. Ist das Fahrzeug jedoch auch mit einem unabhängigen Scheinwerfer für Abblendlicht ausgerüstet, der neben dem Scheinwerfer für Fernlicht angebracht ist, so müssen ihre Bezugspunkte zur Längsmittelebene des Fahrzeugs symmetrisch sein.
- Zwei Scheinwerfer für Fernlicht, von denen einer oder alle beide mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, müssen so angebaut sein, daß ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
6.2. Scheinwerfer für Abblendlicht
6.2.1. Anzahl: einer oder zwei.
6.2.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
6.2.3. Anordnung
6.2.3.1. In der Breite:
- Ein unabhängiger Scheinwerfer für Abblendlicht darf über, unter oder neben einer anderen vorderen Leuchte angebracht sein. Sind diese Leuchten übereinander angeordnet, so muß der Bezugspunkt des Scheinwerfers für Abblendlicht in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen; befinden sich diese Leuchten nebeneinander, so müssen ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angeordnet sein.
- Ein mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebauter Scheinwerfer für Abblendlicht muß so angebracht sein, daß sich sein Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs befindet. Ist das Fahrzeug jedoch auch mit einem unabhängigen Scheinwerfer für Fernlicht ausgerüstet, der neben dem Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht ist, so müssen ihre Bezugspunkte zur Längsmittelebene des Fahrzeugs symmetrisch sein.
- Zwei Scheinwerfer für Abblendlicht, von denen einer oder alle beide mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, sind so anzubauen, daß ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.