in THUNDERBIRD
17.07.2012 19:23
von
Heidelbär (gelöscht)
Da ich nur einen Solositz habe, brauche ich die hinteren Fußrasten nicht (nicht die mittleren). Schön sind die auch nicht! Lassen die sich einfach abbauen, ohne das die Betriebserlaubnis erlischt? Geht das so einfach bzw. hat das schon jemand gemacht?
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17.07.2012 19:39
von
Andrej (gelöscht)
Also ich mach das bei jedem Bike gleich bei Händler 2 Schrauben und weg .Die sind nicht nur unschön sondern auch Gewicht. Jetzt will ich auch Platte, welche Rasten hellt, weg machen, muss nur kürzere Schrauben finden für Löcher. Mit Betrieberlaubnis hat nicht zu tun, alles frei.
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17.07.2012 21:33
von
Triumphator
• | 5.050 Beiträge
Zitat von Andrej im Beitrag #2Also ich mach das bei jedem Bike gleich bei Händler 2 Schrauben und weg .Die sind nicht nur unschön sondern auch Gewicht. Jetzt will ich auch Platte, welche Rasten hellt, weg machen, muss nur kürzere Schrauben finden für Löcher. Mit Betrieberlaubnis hat nicht zu tun, alles frei.
Gruß.
Bist du dir sicher Andrej?
Ich denke, wenn die hinteren Rasten weg sind, muss sie als Einsitzer eingetragen sein.
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18.07.2012 10:17
von
sero59
• | 2.316 Beiträge
@JB,
das steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter S.1
Habe bei unserer SM auch nur Solositz und keine Fußrasten mehr, dafür aber die Abdeckplatte. Der Tüv hat das nicht beanstandet und in den Papieren steht auch eine 2.
LG der Sero
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18.07.2012 11:25
von
sero59
• | 2.316 Beiträge
So, hab mich mal bei Tüv und Triumph informiert.
Die Betriebserlaubnis ist erloschen, wenn ich bei einem Motorrad mit 2 Sitzen, auf Solositz umrüste. Es soll deswegen schon bei Polizeikontrollen zur Stillegung gekommen sein. Abhilfe schafft hier nur die Eintragung mit dem Zusatzvermerk, wahlweise 1 oder 2 Sitze, die der Prüfer vornehmen kann. Leider darf aber nicht jeder Prüfer diese Eintragung vornehmen. Werde das klären und über das Ergebis berichten.
LG der Sero
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18.07.2012 16:19
von
Throatwobbler (gelöscht)
öhm....
fahre seit einem Jahre ohne hintere Fussraste,
bin mit offenen TORs und ohne Rasten, ohne rechten Spiegel zweimal in eine Kontrolle in berlin gekommen... mehr als ein "ohh schönes motorrad" und "cool" kam nicht kommt natürlich drauf an , wo man ist, wenn der Dorfschultze Langeweile hat , dann ... aber in berlin interessiert das kein schwein.....
zuletzt bearbeitet 18.07.2012 16:19 |
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in THUNDERBIRD
18.07.2012 17:40
von
kein Name angegeben • ( Gast )
Zitat Die Betriebserlaubnis ist erloschen, wenn ich bei einem Motorrad mit 2 Sitzen, auf Solositz umrüste. Es soll deswegen schon bei Polizeikontrollen zur Stillegung gekommen sein.
das iss so. ist jemandem grad letztes we einem ausm fk passiert. solosattel drauf und karre stillgelegt. blauen sind grad richtig heiss.
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18.07.2012 18:04
von
sero59
• | 2.316 Beiträge
Nur die Sachverständigen der technischen Prüfstellen und Tüv Reinland dürfen eine solche Abnahme machen. Jetzt wird es aber erst spannend!!! Bei der T-Bird besteht die Sitzbank aus 2 Teilen. Da "kann" der Sachverständige die Variante 1 bis 2 Sitze genehmigen, wenn man einen findet, der das auf seine Kappe nimmt. Bei der SM geht das nicht, da die Sitzbank gegen einen Einzelsitz getauscht wird. Da habe ich bisher gleich eine Absage erhalten. Entweder 2 oder 1 Sitz in den Papieren. Fährt man ohne Soziussitz und hat 2 in den Papieren stehen, dann entspricht das Fahrzeug nicht den Angaben in den Papieren und kann (wie der Gast es schreibt) vorübergehend stillgelegt werden.
LG der Sero
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zuletzt bearbeitet 18.07.2012 18:07 |
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18.07.2012 21:05
von
Clubman (gelöscht)
Bild entfernt (keine Rechte)Hey Leute , jetzt verunsichert ihr mich aber . War aber vor 3 Wochen beim TÜV auch mit abgebauten Beifahrersitz und es wurde nichts bemängelt . Hatte auch in den QDs extra die Kats eingebaut , nur als ich beim TÜV Stand viel mir ein das ich die hohe Scheibe auch abnehmen wollte aber halt vergessen. Naja war ja alles in Ordnung. Nur jetzt habe ich mir eine Fahrer-Sissybar mit angebauter Gepäckbrücke geholt und bin jetzt illegal Unterwegs !
Gruss Thomas
PS.: Wo ist da der Sinn ,wenn ich 2 mal im Jahr meine Frau mitnehmen möchte muss ich zum TÜV die Papiere ändern lassen ?
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18.07.2012 22:00
von
Triumphator
• | 5.050 Beiträge
Zitat von Clubman im Beitrag #13Hey Leute , jetzt verunsichert ihr mich aber . War aber vor 3 Wochen beim TÜV auch mit abgebauten Beifahrersitz und es wurde nichts bemängelt . Hatte auch in den QDs extra die Kats eingebaut , nur als ich beim TÜV Stand viel mir ein das ich die hohe Scheibe auch abnehmen wollte aber halt vergessen. Naja war ja alles in Ordnung. Nur jetzt habe ich mir eine Fahrer-Sissybar mit angebauter Gepäckbrücke geholt und bin jetzt illegal Unterwegs !
Gruss Thomas
PS.: Wo ist da der Sinn ,wenn ich 2 mal im Jahr meine Frau mitnehmen möchte muss ich zum TÜV die Papiere ändern lassen ?
Quatsch, in der Regel wirds auch keinen jucken. Und kommt auch darauf an, wie man sich selbst bei einer Kontrolle gibt.
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18.07.2012 22:16
von
Heidelbär (gelöscht)
HAllo Leute, nachdem wir nun eigentlich wieder mal wissen, dass wir alle ilegal rumfahren und es nur auf unser nettes, sympathisches Auftretten ankommt, wenn die Schützmänner uns anhalten, wollte ich wissen, ob man neben der Schraube, die die Fußrate hält, auch noch mehr abbauen kann, so dass das einfach aufgeräumter wirkt - und natürlich wegen der Gewichtsersparnis .
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20.07.2012 07:41
von
Insektenvernichter (gelöscht)
Hallo Forum!
Danke für die hier geposteten Tipps. Ich fahre schon seitdem ich meine Thunderbird Storm habe mit Solositz rum und hätte nicht gedacht, dass das eintragungspflichtig ist (wie dumm von mir, wir leben doch in Deutschland) .
Ich fahre gleich zum TÜV und werde alles nötige veranlassen.
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20.07.2012 09:32
von
Joe Byrne (gelöscht)
Zitat Die Betriebserlaubnis ist erloschen, wenn ich bei einem Motorrad mit 2 Sitzen, auf Solositz umrüste.
Nach einem Anfall von Logik denke ich, dass ist ausgesprochener Quatsch.
Mir fallen mindestens 5 Autos ein (MB Vito, A-, B-, R-Klasse, Qashqai +2, Opel Zafira) wo man mit wenigen Handgriffen die kompletten hinteren Sitze herausnehmen kann. Die Anzahl der Sitzplätze ist bei diesen Fahrzeugen - wie bei der T'bird - in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld S.1 angegeben. Folglich kann die Zahl im Feld S1 nur die maximale Anzahl der Sitzplätze angeben. Ich werde mich in die Tiefen der Paragrafen begeben und gucken was ich da finde.
in THUNDERBIRD
20.07.2012 10:11
von
Heidelbär (gelöscht)
Da hast Du eigentlich Recht!! Eigentlich sollte die Anzahl der Sitzplätze hinweisen auf die Fähigkeit der Konstruktion, dies auch zu leisten, neben dem Gesamtgewicht bzw Zuladung. Ich meine auch mal gelesen zu haben, dass eben für die zusätzlichen "Fahrgäste" geeignete zugelassene Sitzplätze zur Verfügung zu stellen sind. UNd in dem Zusammenhang gilt die maximal Sitzplatzzahl.
Aber Logik ist nun mal nicht in der Interpretation der Vorschriften gefragt - die haben ihren Verstand ja auch manchmal zu HAuse gelassen!
Das hier der Büroschimmel bis zur (leider nur beinahe) Erstickung wiehrt, ist auch schon an dem Riemchen zu erkennen, der bei jeder Beifahrersitzbank anzubringen ist. Welcher Vollidiot hält sich denn daran fest? Praxis nah und Bürgerfremd - so sind sie unsere Volksvertreter in den technischen Ausschüssen.
in THUNDERBIRD
20.07.2012 11:46
von
Joe Byrne (gelöscht)
Hat das Brötchen einen Riemen? Muss ich mal gucken.
Zitat Interpretation der Vorschriften
Schwierig.
StVZO: Kein Hinweis auf die Sitze für Krafträder. Lediglich bei den Fahrtrichtungsanzeigern gibt es eine spezielle Vorschrift für Kräder.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Kein Hinweis zu Kräder außer bei den Kennzeichen. Sitze sind in § 6 (7) 7. f) geregelt: "Zahl der Sitzplätze einschließlich Fahrersitz und der Stehplätze". Nix über Unterschreitung und Überschreitung.
in THUNDERBIRD
20.07.2012 12:28
von
Joe Byrne (gelöscht)
StVO:
§ 21 Personenbeförderung (1)[...] Es ist verboten, Personen mitzunehmen
1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz, ...
Sitz abgebaut, also darf ich keinen mitnehmen.
Dazu §35a (9) StVZO: Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. ...
§ 61 StVZO: Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht. (2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
Ohne Sitz darf man nicht befördern (s.o.), ergo brauche ich auch keine Fußrasten.
in THUNDERBIRD
20.07.2012 12:39
von
Heidelbär (gelöscht)
ahh, das Riemchen nennt sich repektvoll Halteeinrichtung, dass sag ich meiner Sozia, dass die mir nicht immer am Bauch rumfummelt!
Hoffentlich stimmt dann Deine Schlussfolgerung auch: Ohne Sitz + Fussratsen keine Beförderung 2. Person oder umgekehrt ohne 2. Person keinen SItz und Fussraten!
Jetzt kommt's, wenn ich keine 2. Person mitführe, muss ich den Sitz und Fussrasten dann abbauen!
Der TÜV trägt dann ja wohl auch jeden Mist ein, der Ged bringt. Die wollen ja auch die jährliche Prüfung für ältere Fahrzeuge.
zuletzt bearbeitet 20.07.2012 12:46 |
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in THUNDERBIRD
20.07.2012 13:15
von
coolcruiser
• Core Claner | 3.448 Beiträge
das Soziabrötchen wurde umgebaut, höher, breiter usw... aber wieder mit Riemen versehen, denn ich kenn den A-Schimmel schon. Bei einem meiner Bikes mit Sitzbankumbau war der Riemen nich drann und der TÜV-Prüfer hat dann kleine Mängel in den Bericht geschrieben, ansonsten nie Problems auch nich mit der Sozia
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20.07.2012 13:30
von
sero59
• | 2.316 Beiträge
Es war ein wirklich erhellender Trade!
Habe nun also bei unserer SM und T-Bird diese "technische Änderung durch eine positive Begutachtung abgeschlossen. Der ganze Kram hat mich pro Bike 42 € und 1 Stunden DEKRA und Zulassungsstelle gekostet. Denke, das man mir bei Triumph, der DEKRA und einem netten Verkehrspolizisten (den ich kenne) keinen Bären aufgebunden hat und mir zu dieser Änderung in den Papieren riet. Jede Wette, dass wir nie darauf angesprochen werden, bei einer Kontrolle. Fakt bleibt aber, dass die Zahl 2 in den Papieren bei nur einem Sitz, den wir nun mal fahren, zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Muss also jeder selber wissen ob und was er macht. Wir haben jetzt eine 1 in den Papieren und können nun auch zurückbauen wenn wir es wollen.
@ JB, das Problem ist die Auslagung, dass du falsche Angaben in den Papieren hast.
LG der Sero
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zuletzt bearbeitet 20.07.2012 13:33 |
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in THUNDERBIRD
20.07.2012 13:47
von
Joe Byrne (gelöscht)
Zitat Fakt bleibt aber, dass die Zahl 2 in den Papieren bei nur einem Sitz, den wir nun mal fahren, zum erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
Wieso ist das Fakt? Bis jetzt hat niemand eine gesetzliche Grundlage anführen können.
Erlöschen der Betriebserlaubnis: §19 (2) StVZO
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
3. ist die Erklärung, warum man mit TOR-Tüten die BE verliert, 2. die Begründung warum Bremsen und Lampen dran sein müssen.
Bleibt also 1. In der ABE für das komplette Fahrzeug (§20 StVZO) müsste also stehen, dass das Mopped nur als Zweisitzer zugelassen ist.
Umfasst der Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis auch die Genehmigung für eine wahlweise Ausrüstung, so kann das Kraftfahrt-Bundesamt auf Antrag in die Allgemeine Betriebserlaubnis aufnehmen, welche Teile auch nachträglich an- oder eingebaut werden dürfen
Das bezieht sich nur auf An- oder Einbau, nicht auf Abbau.
Jetzt wird es spannend: Hat jemand eine ABE?
zuletzt bearbeitet 20.07.2012 14:12 |
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