Hi Leute,
good news:
Nach einem guten und vernünftigen Gespräch mit den Verantwortlichen der Werkstatt haben wir alles schriftlich gemacht. In 2 Wochen bekomme ich das neue Ersatzbike, umgebaut mit meinen Teilen wie ursprünglich, so wie anfangs besprochen und zugesagt. Dafür erhält die Werkstatt mein Unfallbike. Wie die rechtliche Auseinadersetzung mit dem Unfallgegner auch immer ausgeht wird es mich nicht berühren. Klar ist, dass das Ganze noch lange dauern kann. Sobald ich meine Karre habe bin ich soweit zufrieden. Zunächst hat auch die Werkstatt (noch) keine Kosten.
Die Leute der Werkstatt sind sehr bemüht und haben naturgemäß vom Sinneswandel des Unfallgegners auch nen Hals. An der ursprünglichen Eindeutigkeit des Polizeiprotokolls hat sich im Übrigen nichts geändert. Interessant wird nur die Interpretation der Advokaten. Paragraph 1 der StVO besagt, dass man sein Fzg jederzeit anhalten können muss. Somit ist man immer zumindest ein bisschen gearscht.... ("Gefährdungshaftung")
Naja - glauben tu ich es erst, wenn ich wieder drauf sitze und grinsend cruise.
Vorsichtshalber hab ich mir mal ein Siegbierchen aufgemacht..... Prost - und danke für Euren moralischen Support!
c.u. Gerry